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Aussagen zum Mindetslohn. Links steht die augenblickliche eLeW-Aussage. Rechts stehen Aussagen von Internetbesuchern. Internetbesucher können auch gänzlich neue Aussagen zum Zusammenhang machen und eintragen. Die eLeW wird diese mit ihren Mitgliedern berücksichtigen. Für eine öffentliche Diskussion stehen die eLeW-Foren zur Verfügung.
 
 

1) Gesetzlicher Mindest(stunden)lohn ist eine klassische Forderung der Arbeiterbewegung, und nach wie vor berechtigt - man braucht sich nur das gegenwärtige Absinken, ja besser gesagt Abstürzen der Löhne anzuschauen (anno 2004), ohne dass ein Ende dieser Abwärtsbewegung abzusehen wäre. Die Gewerkschaften sind ganz offensichtlich nicht in der Lage, ein weiteres Absinken zu verhindern.

2) Ein gesetzlicher Mindestlohn ist keineswegs ein "guter Lohn", wie es das Wort schon klar ausdrückt. Dennoch einen solchen einzuführen bleibt nach wie vor eine "lohnende Herausforderung" für die Tarifpolitik der Gewerkschaften bzw. der Tarifpartner. Oberhalb eines, wie auch immer festgesetzten Mindestlohnes bleibt genug Spielraum für Tarifverhandlungen.

3) Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Qualitätskriterium für die Tarifpolitik der Gewerkschaften - sie würden sich daran messen lassen müssen!

4) Viele Unternehmen bzw. Millionen Beschäftigte sind nicht an irgendwelche Tarifverträge gebunden bzw. bekommen keine Tariflöhne - diese Beschäftigten sind völlig der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert. Die Zahl dieser Menschen wächst rapide - man denke da z.B. an die ca. 7,5 Millionen Minijobs, bald Millionen von Leiharbeitern usw.... Die Gewerkschaften sind längst dazu übergegangen, individuelle Verträge mit einzelnen Unternehmen abzuschließen. Der gesetzliche Mindestlohn und nicht die Gewerkschaften stoppen die Willkür der Arbeitgeber.

5) Das tägliche Bereitstellen von Arbeitskraft ist mit Kosten verbunden, den sog. Lebenshaltungskosten. Auch ein Arbeitskraft-Anbieter hat doch das Anrecht, ein kostendeckendes Einkommen zu fordern und zu bekommen, genauso, wie ein Unternehmer eine volle Kostendeckung bzw. die Rentabilität als selbstverständlich einfordert. Ein kostendeckender Stundenlohn lässt sich anhand eines landläufig anerkannten Warenkorbs unschwer ermitteln, mit Methoden der Markt- und Meinungsforschung. Dabei ist auch noch zu berücksichtigen, dass jeder Arbeitnehmer durchschnittlich auch noch mindestens 1 Kind/Jugendlichen voll zu versorgen hat. Auch dies gehört zu den "zu kalkulierenden Reproduktionskosten" der Arbeitskraft - hiermit sichert sie ihr eigenes Überleben sozusagen über Generationen hinweg, genauso, wie es das Kapital tut. So ließe sich die Höhe des Mindestlohnes nach unten begrenzen.

6. Ein Arbeitnehmer, der voll arbeitet, etwa 40 Wochenstunden, muss in der Lage sein, die eigene Arbeitskraft, in ihren physischen, seelischen und geistigen Aspekten, in vollem Umfang langfristig zu reproduzieren, d.h. alle seinen Lebenshaltungskosten an seinem Wohnort abzudecken, für sich und sein Kind, ohne zusätzlich noch seine Hand beim Vater Staat aufhalten müssen. Dies ist auf keinen Fall mit einem Stundenlohn unter 10 Euro (anno 2004) zu machen. Billiger darf die Arbeitsleistung, gemessen in Arbeitsstunden, nicht sein, damit sie rentabel bleibt, ohne Raubbau an der eigenen Substanz zu betreiben bzw. die Substanz von Familienangehörigen zu verzehren.

7) Einen Mindestlohn anzubieten, ist fast als ein strategischer Denkfehler der "Gegenseite" Arbeitgeber zu werten - eine solche Chance kommt nie wieder ! Einmal eingeführt, egal auf welchem Niveau, kann begonnen werden, ihn langsam aber stetig nach oben zu verbessern.

 

27.4.05: "Sehen Sie sich mal in www.meinestadt.de (Berlin) die Brutto-Stundenlöhne an, ca. 2,67 bis ca. 6 Euro sind dort absoluter Durchschnitt. (z.B. Verkauf)
Mit welchem Recht werden eigentlich die 165 Euro-Jobs/ ca. 14-15 Stunden in der Woche zugelassen?
Von dieser Regelung profitiert doch nur der Unternehmer und zwar in einer ganz widerwärtigen Art und Weise. Das grenzt an schamloser Ausbeutung der Arbeitnehmer - unter Billigung der Politiker!!!!!"

 


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