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1) Gesetzlicher Mindest(stunden)lohn ist eine
klassische Forderung der Arbeiterbewegung, und nach wie vor berechtigt - man
braucht sich nur das gegenwärtige Absinken, ja besser gesagt Abstürzen der
Löhne anzuschauen (anno 2004), ohne dass ein Ende dieser Abwärtsbewegung
abzusehen wäre. Die Gewerkschaften sind ganz offensichtlich nicht in der
Lage, ein weiteres Absinken zu verhindern.
2) Ein gesetzlicher Mindestlohn ist keineswegs ein "guter Lohn", wie es das
Wort schon klar ausdrückt. Dennoch einen solchen einzuführen bleibt nach wie
vor eine "lohnende Herausforderung" für die Tarifpolitik der Gewerkschaften
bzw. der Tarifpartner. Oberhalb eines, wie auch immer festgesetzten
Mindestlohnes bleibt genug Spielraum für Tarifverhandlungen.
3) Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Qualitätskriterium für die
Tarifpolitik der Gewerkschaften - sie würden sich daran messen lassen
müssen!
4) Viele Unternehmen bzw. Millionen Beschäftigte sind nicht an irgendwelche
Tarifverträge gebunden bzw. bekommen keine Tariflöhne - diese Beschäftigten
sind völlig der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert. Die Zahl dieser
Menschen wächst rapide - man denke da z.B. an die ca. 7,5 Millionen
Minijobs, bald Millionen von Leiharbeitern usw.... Die Gewerkschaften sind
längst dazu übergegangen, individuelle Verträge mit einzelnen Unternehmen
abzuschließen. Der gesetzliche Mindestlohn und nicht die Gewerkschaften
stoppen die Willkür der Arbeitgeber.
5) Das tägliche Bereitstellen von Arbeitskraft ist mit Kosten verbunden, den
sog. Lebenshaltungskosten. Auch ein Arbeitskraft-Anbieter hat doch das
Anrecht, ein kostendeckendes Einkommen zu fordern und zu bekommen, genauso,
wie ein Unternehmer eine volle Kostendeckung bzw. die Rentabilität als
selbstverständlich einfordert. Ein kostendeckender Stundenlohn lässt sich
anhand eines landläufig anerkannten Warenkorbs unschwer ermitteln, mit
Methoden der Markt- und Meinungsforschung. Dabei ist auch noch zu
berücksichtigen, dass jeder Arbeitnehmer durchschnittlich auch noch
mindestens 1 Kind/Jugendlichen voll zu versorgen hat. Auch dies gehört zu
den "zu kalkulierenden Reproduktionskosten" der Arbeitskraft - hiermit
sichert sie ihr eigenes Überleben sozusagen über Generationen hinweg,
genauso, wie es das Kapital tut. So ließe sich die Höhe des Mindestlohnes
nach unten begrenzen.
6. Ein Arbeitnehmer, der voll arbeitet, etwa 40 Wochenstunden, muss in der
Lage sein, die eigene Arbeitskraft, in ihren physischen, seelischen und
geistigen Aspekten, in vollem Umfang langfristig zu reproduzieren, d.h. alle
seinen Lebenshaltungskosten an seinem Wohnort abzudecken, für sich und sein
Kind, ohne zusätzlich noch seine Hand beim Vater Staat aufhalten müssen.
Dies ist auf keinen Fall mit einem Stundenlohn unter 10 Euro (anno 2004) zu
machen. Billiger darf die Arbeitsleistung, gemessen in Arbeitsstunden, nicht
sein, damit sie rentabel bleibt, ohne Raubbau an der eigenen Substanz zu
betreiben bzw. die Substanz von Familienangehörigen zu verzehren.
7) Einen Mindestlohn anzubieten, ist fast als ein strategischer Denkfehler
der "Gegenseite" Arbeitgeber zu werten - eine solche Chance kommt nie wieder
! Einmal eingeführt, egal auf welchem Niveau, kann begonnen werden, ihn
langsam aber stetig nach oben zu verbessern. |
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27.4.05: "Sehen Sie sich mal in
www.meinestadt.de (Berlin) die
Brutto-Stundenlöhne an, ca. 2,67 bis ca. 6 Euro sind dort absoluter
Durchschnitt. (z.B. Verkauf)
Mit welchem Recht werden eigentlich die 165 Euro-Jobs/ ca. 14-15 Stunden in
der Woche zugelassen?
Von dieser Regelung profitiert doch nur der Unternehmer und zwar in einer
ganz widerwärtigen Art und Weise. Das grenzt an schamloser Ausbeutung der
Arbeitnehmer - unter Billigung der Politiker!!!!!" |
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