Hartz IV
Die Bestandteile sind Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und
Vermögensanrechnung. Dabei bedeuten...
- ARBEITSLOSENGELD I: Wer arbeitslos wird erhält Arbeitslosengeld I in Höhe
von 67% mit Kindern oder 60% ohne Kinder vom bisherigen Nettogehalt für
maximal zwölf Monate, für über 55-Jährige 18 Monate. Bis zum 31. Januar 2006
gilt eine Übergangsfrist für die derzeit günstigere Regelung mit
Bezugszeiten für das ALG I von bis zu 32 Monaten für über 57-Jährige und 26
Monaten für über 52-Jährige.
- ARBEITSLOSENGELD II: Wer künftig nach 12 Monaten oder 18 Monaten für über
55-Jährige keine neue Arbeit hat, erhält bei Bedürftigkeit ALG II. ALG II
hat Sozialhilfeniveau, und zwar 345 Euro pro Monat im Westen und im
Osten 331 Euro im Monat. Ergänzt wird ALG II durch Zuschüsse für Kinder,
Wohngeld und Heizung. Beispiel: Zwei Erwachsenen und zwei Kindern erhalten
bei einer Warmmiete von 500 Euro monatlich zwischen 1500 und 1600 Euro.
- VERMÖGENSANRECHNUNG: Bei der Vermögens-Anrechnung gelten Freibeträge: 200
Euro je vollendetem Lebensjahr bis maximal 13 000 Euro pro Partner.
Zusätzlich bleibt Vermögen, das ausschließlich zur Altersvorsorge dient bis
ebenfalls 13 000 Euro pro Partner anrechnungsfrei. Für Riester- Sparverträge
gibt es keine Obergrenze. Für Jahrgänge 1948 und älter gelten deutlich
höhere Freibeträge. Vermögen darüber hinaus, auch Lebensversicherungen,
werden einbezogen. Beispiel: Bei einem 50-Jährigen werden 10 000 Euro
Vermögen und 13 000 Euro Altersvorsorge nicht angerechnet. Bei Ehepaaren
verdoppeln sich die Beträge. Für die Jahrgänge 1948 und älter gelten
nochmals deutlich höhere Freibeträge.
Im diesem Zusammenhang kommt es zu Fragen wegen Übergangsregelungen,
Wohnungsgrößen, Kindersparbüchern und Zahlungsterminen
- ÜBERGANGSREGELUNG: Wer aktuell schon die höhere Arbeitslosenhilfe bezieht,
für den gibt es eine zweijährige Übergangsfrist: Im ersten Jahr beträgt der
monatlichen Zuschlag maximal 160 Euro für Singles und 320 Euro für
zusammenlebende Partner. Im zweiten Jahr werden die Zuschläge halbiert. Für
ein Kind gibt es 60 Euro zusätzlich. Deutlich schlechter gestellt wird aber,
wer früher gut verdient hat und nun die aus Steuern finanzierte
Arbeitslosenhilfe bezieht: Diese liegt bei der Hälfte des letzten
Nettoeinkommens. Da Partnereinkommen und Vermögen angerechnet werden,
erhalten voraussichtlich 500 000 Langzeitarbeitslose keine Unterstützung
mehr.
- WOHNUNGSGRÖSSE: Der Staat übernimmt die Kosten für angemessenen Wohnraum:
Für Singles sind das bis zu 50 Quadratmeter, für einen
Vier-Personen-Haushalt bis zu 90 Quadratmeter. Eine Eigentumswohnung oder
ein selbst genutztes Haus werden akzeptiert, wenn die Wohnfläche 120/130
Quadratmeter nicht überschreitet.
- KINDERSPARBUCH: Die Neuregelung sieht vor, dass auch Kinder von
Langzeitarbeitslosen ihre Sparguthaben anrechnen lassen müssen, und zwar für
ihre eigene Unterstützung und oberhalb von Freigrenzen. Diese liegt für
Kinder bei 4100 Euro. (Dieser Betrag entspricht der 'Nachbesserung' vom
11.8.04) Ein
Kind, das mehr auf dem Sparkonto hat, bekommt keinen oder nur einen
gekürzten Zuschuss. Da die Sparguthaben von Kindern im Durchschnitt deutlich
unter den Freigrenzen liegen, dürften die wenigsten Kinder von
Langzeitarbeitslosen betroffen sein.
- ZAHLUNGSTERMIN: Große Aufregung verursachten Berichte über eine
«Zahlungslücke» für bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger im Januar. Das
Problem ist eher theoretischer Natur. Es entsteht, weil die
Arbeitslosenhilfe immer am Monatsende ausgezahlt wird, letztmals Ende
Dezember. Zahltag für das neue ALG II ist der Monatsanfang. Die Bezieher von
Arbeitslosenhilfe würden wegen der Umstellung innerhalb weniger Tage zwei
Zahlungen erhalten. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat deshalb
vorgeschlagen, das ALG II erstmals Anfang Februar auszuzahlen. Verloren geht
nichts, denn der Betroffene erhält die Leistung auch in dem Monat, in dem er
eine Stelle antritt: Zum Monatsbeginn das ALG II, zum Monatsende den Lohn
vom Arbeitgeber. Mit der 'Nachbesserung' vom 11.8.04 wurde die
Auszahlungslücke für bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger geschlossen. Mit
der Auszahlung im Januar 2005 ergeben sich nun 12 Auszahlungen, statt wie
geplant nur 11.
- ZUMUTBARKEIT: Verschärfte Zumutbarkeitskriterien erhöhen den Druck auf
Langzeitarbeitslose, auch gering bezahlte Jobs anzunehmen. Als zumutbar gilt
legale, nicht sittenwidrige Arbeit. Als sittenwidrig gilt ein Lohn, der 30
Prozent unter Branchenniveau liegt. Erst über einem Einkommen von 1500
(bisher: 891) Euro im Monat wird künftig jeder hinzuverdiente Euro auf das
ALG II voll angerechnet. Wer einen zumutbaren Job ausschlägt, dem wird das
ALG II für drei Monate um jeweils 100 Euro gekürzt. |