Der Kanzler hat heute wie
erwartet, mit einer Vertrauensfrage seine gewünschte Mehrheit gebildet. Er
täuscht dabei vor, er könne das nicht.
Tagesschau.de heute mittag (hier):
Schulz kündigt erneut Verfassungsklage an
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Werner Schulz will gegen eine
vorzeitige Auflösung des Bundestages vor das Bundesverfassungsgericht
ziehen. "Ich werde notfalls, falls die Auflösung passieren sollte,
Verfassungsklage einreichen", kündigte der frühere DDR-Bürgerrechtler nach
der im Bundestag gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard
Schröder an.
Bereits unmittelbar vor der Abstimmung hatte Schulz im Bundestag selbige
kritisiert. "Das ist ein inszeniertes, ein absurdes Geschehen. Ich werde
mich an dieser Abstimmung nicht beteiligen", kündigte Schulz in einer
persönlichen Erklärung an. Es handele sich nicht um eine wirkliche
Vertrauensfrage. "Hier läuft eine fingierte oder, wie die Juristen sagen,
eine unechte Vertrauensabstimmung."
Der frühere DDR-Bürgerrechtler erinnerte an den Schriftsteller Bertolt
Brecht, der der DDR-Führung nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953
ironisch empfohlen hatte, sich ein anderes Volk zu suchen. "Wir werden heute
etwas Ähnliches erleben." Man erlebe nicht eine Mehrheit, die dem Kanzler
das Misstrauen ausspricht, "sondern einen Kanzler, der seiner eigenen
Mehrheit nicht mehr traut." Völlig unverständlich sei ihm, dass Schröder
sich in der Abstimmung enthalten wolle. "Was ist das für ein Kanzler, der
das Selbstvertrauen verloren hat?"
Schulz warf den Alt-68ern bei SPD und Grünen einen Missbrauch des
Grundgesetz-Artikels 68 vor..Es handele sich nicht nur um einen Tiefpunkt
demokratischer Kultur und beschädige damit das Ansehen des Parlaments.
"Das ist ein würdeloser Abgang."
Nachtrag vom 11.8.05: Der hier
zitierte Text der Tagesschau vom 1.7.05 wurde von der Tagesschau-Redaktion
durch einen anderen vom 3.7.05 ersetzt. Der Original-Link oben weist also
auf eine geänderte Quelle. Nach dem Prinzip, was steht steht, wird hier
nichts geändert, höchstens ergänzt. Wer also den oben zitierten Text sucht,
wird bei n-tv fündig. (hier) |
Das sagt (fragt) die
eLeW:
Das Wohl oder heute das Wehe eines Volkes hängt auch von seinen
Vorbildern und Leitgestalten ab. Ein Parlament und die Regierung haben
solche Vorbilder und Leitgestalten dem Volk zu liefern. Geht es dabei im
Parlament oder in der Regierung menschlich zu, ist das Privatsache und es
darf weggeschaut werden.
Geht es aber amtlich zu, ist vorbildhaftes Verhalten erforderlich.
In der öffentlichen Meinung gilt Politik als schmutziges Geschäft. Wird das
nicht immer wieder bestätigt?
Am Donnerstag werden fleißig Gesetze verabschiedet, Vertrauen en gros, und am Freitag plötzlich kein Vertrauen?
Und niemand hat Schuld an der fehlenden Stabilität der Regierung!
Herausragend, wenn es Leitgestalten wie die Abgeordneten Werner Schulz
(Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) gibt, die vielleicht gegen die unechte
Vertrauensfrage vor dem Bundesverfassungsgericht klagen werden. Die
Karlsruher Richter werden sich auch mit Klagen kleinerer Parteien
beschäftigen müssen, die wegen der kurzen Vorbereitungszeit ihre Wahlchancen
geschmälert sehen. Auch die eLeW-Pläne wurden diesbezüglich über den Haufen
geworfen.
Was wir brauchen, sind Volksvertreter, die auf das Volk hören und nicht am
Lagerkampf um egal für oder gegen was teilnehmen. Damit es dazu kommt, braucht es die eLeW, und die den Zulauf der Demokraten:
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