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1. Die Arbeitslosigkeit ist ein großes
Verbrechen.
2. Das Bemühen um Abschaffung der Arbeitslosigkeit rangiert mit an oberster
Stelle. Es ist mit der Wirtschaftspolitik zu verknüpfen, nicht mit der
Sozialpolitik.
3. Eine allgemein anerkannte Regel lautet, dass nichts perfekt ist. Also
haben wir alle solange genug zu tun, bis alles perfekt ist. Arbeit ist
praktisch ohne Ende vorhanden.
4. Fälschlicherweise wird in bezahlbare Arbeit (Mittel zur Finanzierung sind
vorhanden) und unbezahlbare Arbeit unterschieden (Niemand will/kann dafür
aufkommen). Jede Arbeit sollte ihren Lohn haben. Jede Arbeit sollte
ausgeführt werden.
5. Ehrenämter und Zivildienst sind durch bezahlte Arbeitsplätze zu ersetzen.
6. Ein Arbeitgeber ist dadurch definiert, dass er die Arbeit allein nicht
bewältigt, ein Arbeitnehmer dadurch, dass er dem Arbeitgeber hilft, die
Arbeit zu bewältigen.
7. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind Tarifpartner und haben
Tarifautonomie.
8. Die Betonung bei Tarifpartner liegt auf Partner. Gewerkschaften sind zum
Verstehen der Arbeitgeberposition aufgerufen, in eigenen Unternehmen
vorzuführen, wie sich Arbeitgeber aus Arbeitnehmersicht beispielhaft
partnerschaftlich verhalten. Dadurch verringern sie auch die
Arbeitslosigkeit.
9. Eine Entlastung von Arbeit durch Rationalisierung ist human und
erwünscht. Produktivitätssteigerungen als Ergebnis von Rationalisierung
gehören beiden, Arbeitgeber und -nehmer, gleichermaßen. |
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Zu 1. M. L. 24.1.04:
Nicht noch mehr "private" Insolvenzen (Einzelunternehmer fallen darunter
...) ! Ohne ein Vereinfachung der Vergabe von Existenzgründungskrediten
(speziell Mikrokrediten) läuft hier gar nichts: die Hausbanken müssen als
"Zwischenhändler" dringendst ausgeschaltet werden. Mit 600 Euro abzgl.
Versicherungen kann kein ICH-AGler überleben.
Zu 4. M. L. 24.1.04:
Wenn es nicht wieder eine neue Zwangsmassnahme wird ;-) Ich denke hier waren
in erster Linie ungelernte Kräfte gemeint ... oder Langzeiterwerbslose.
Zu 7. M. L. 24.1.04:
Ob das gut geht ? Die Gewerkschaften verfügen auch nicht unbedingt über das
Know-how, ein Unternehmen aus dem Bankrott zu führen.
Zu 8. M. L. 24.1.04:
Wünschenswert ! Aber vermutlich eine Vision. |
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