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1. Die Einnahmen der Krankenkassen sind an den
Arbeitnehmerlohn gekoppelt und in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, hoher
Arbeitslosigkeit und sinkenden Lohnsummen stark rückläufig. Um die
Lohnnebenkosten zu senken, soll der Arbeitgeberanteil durch das Entkoppeln
vom Arbeitnehmerlohn entfallen.
2. Um die Einnahmen zu sichern wird vielfältig zur Kasse gebeten, im
Krankheitsfall bei den Zuzahlungen.
3. Die Krise der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde vom Staat auch
durch das Wegnehmen von Einnahmen zum Sanieren der anderen
Sozialversicherungszweige wie Renten- und Arbeitslosenversicherung besonders
in den 80´ und 90´er Jahren, zuletzt noch 2001 durch Rot-Grün, mit Beträgen
über 25 Milliarden DM verurscacht.
4. Es war falsch, einen „Markt“ von Krankenkassen anzustreben und die
Gründung neuer Kassen zu erleichtern. Der Kk-Wettbewerb erstreckt sich auf
einen Kampf um die Gesunden. Mit den niedrigen Beitragssätzen der neuen
Kassen, die bei vielen jungen Versicherten wenig Ausgaben haben, wurden dem
GKV-System Milliarden an Einnahmen entzogen. Gleichzeitig wurde es notwendig
in diesen Wettbewerb regelnd einzugreifen, denn ein Finanzausgleich wurde
nötig für die Altkassen mit vielen alten und chronischkranken Versicherten.
5. Der Wettbewerb hat ergeben, dass möglichst verdeckt Leistungen verweigert
oder schlecht bezahlt werden, und dass die Kassen sich um Gesündere reißen.
6. Der falsche Lösungsvorschlag der "Bürgerversicherung“ verschleiert den
Tatbestand einer Gesundheitssteuer: Jeder Bürger zahlt seinen Beitrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn er dort nicht versichert ist und
keine Leistungen von ihr empfängt.
7. Der falsche Lösungsvorschlag "Einheitspflichtversicherung" verschleiert
die Staatsregelung und die Abschaffung der privaten Kapital gedeckten
Krankenversicherung. Die Mehrheit der Bundesbürger möchte jedoch für die
eigene Gesundheit das Beste für sich in Anspruch nehmen. Die Vorstellungen
davon sind aber sehr unterschiedlich, will der eine zum Heilpraktiker gehen,
will der andere zum Spezialisten. Hier Wahlmöglichkeiten einzuräumen, ist
sicher einer freiheitlichen Gesellschaft angemessen und sinnvoll.
8. Der Vorschlag der eLeW ist die allgemeine
Krankenversicherungspflicht:
Das heißt, der Staat gibt einen Mindestversicherungsumfang für jeden Bürger
verpflichtend vor, so dass keinesfalls ein Bürger durch Krankheit in Not
geraten kann. Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung die
Mindestsumme vorgeschrieben ist, die jeden Schaden abdeckt, müssen alle
Arten von Krankheiten mit ihren modernen Behandlungsmöglichkeiten von der
Krankenversicherung abgedeckt werden. Wahlmöglichkeiten mit Zusatztarifen
beziehen sich auf Extra-Annehmlichkeiten wie Einzelzimmer im Krankenhaus,
Chefarztbehandlung oder aber auch auf Heilpraktiker- oder andere
Außenseitermethoden-Anwendungen.
9. Die von der eLeW vorgeschlagene Versicherung können Private
Krankenversicherer anbieten oder die Krankenkassen. Diese können keine
Auswahl unter den Versicherten treffen; wer sich bei ihnen versichern will,
muss angenommen werden (so genannter Kontrahierungszwang).
10. eLeW-Abrechnungsmodus:
Der Arzt behandelt wie beim jetzigen Privatpatienten gegen Rechnungsstellung
nach einer einheitlichen ärztlichen Gebührenordnung. Der Erkrankte reicht
seine Rechnung bei seinem Versicherer zur Erstattung ein (Kostenerstattung).
Da manche Kranke nicht geschäftsfähig oder behindert sind, wird bei einem
Teil der Versicherten die direkte Abrechnung zwischen Arzt und Kostenträger
nötig sein. Ebenso werden Leistungen bei Sozialhilfe-Empfängern nur zu einem
abgesenkten Satz berechnet werden.
11. eLeW-Abrechnung europaweit:
Mit der Kostenerstattung ist auch das Europa der freien Grenzen kein
Problem. Alle bekommen ihre Leistungen gegen Rechnung, wie bereits derzeit
bei den Deutschen im Ausland. Ein solches System ist völlig transparent,
erspart Verwaltungs- und Kontrollkosten in Milliardenhöhe bei den
Krankenkassen. (Die Verwaltungskosten der Krankenkassenk sind derzeit im
Januar 2004 fast so hoch wie die gesamten Arztbehandlungskosten
Deutschlands.)
12. Flankierende Maßnahmen:
Als Ergänzung sind weitere Maßnahmen denkbar, z.B. die Einführung der
elektronischen Krankheitsakte auf der Chipkarte mit einer
Rechnungsberechtigung zu verknüpfen. Untersuchungskosten wären dann nur
berechnungsfähig, wenn kein Vorbefund vorliegt oder ein zusätzlicher
Erkenntnisgewinn für die Behandlung damit erreicht wird. Damit wird die viel
zitierte Leistungsspirale verhindert, die entsteht, wenn z.B. Befunde
unnötig doppelt erhoben werden.
13. eLeW-Vorschlag für die Übergangszeit:
Es wäre angebracht, die fast 300 Krankenkassen auf etwa 5 bis 8 zu
reduzieren (Eine Bundes-AOK, etwa drei BKKs und vielleicht drei EKKs), in
dem eine Mindestversichertenanzahl für jede gefordert wird. Damit sind die
Risiken besser gestreut und eine unnötige Vielzahl von Direktoren- und
anderen Spitzenposten sind hinfällig. |
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