Aussagen zur Beseitigung der Schwarzarbeit.
Schwarzarbeit ist nicht legal, laut Definition im Gesetz (Näheres bei
Wikipedia)
wird gegen Steuer- und Sozialversicherungsrecht verstoßen. Die Schwarzarbeit wird verfolgt, weil in ihrem Gefolge Leistungsmissbrauch,
Steuerhinterziehung, Verletzung diverser Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger, wie aber auch illegale Ausländerbeschäftigung
und Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskraft auftreten.
Warum aber erst ermöglichen und dann verfolgen? Wäre es nicht besser, sie einfach zu erschweren? Da setzen die eLeW-Vorschläge zur Direktbekämpfung an.
Hier drunter finden Sie die zur Diskussion vorgelegten eLeW-Aussagen. Rechts bittet die eLeW um Ihre Stellungnahme. Das können Argumente, Belege, andere Quellen, Korrekturen oder persönlicher Erfahrungsschatz
sein. Die eLeW wird diese mit ihren Mitgliedern berücksichtigen. Für eine öffentliche Diskussion stehen die eLeW-Foren zur Verfügung.
1. Schwarzarbeit muss ohne Überwachungsmethoden unterbunden werden.
2. Sie kann künstlich so verteuert werden, dass sie mit gewerblichen Leistungen nie konkurrieren kann.
3. Hierzu wird vorgeschlagen, alle Werkstoffe, Rohstoffe, Werkzeuge, Hilfsmittel und Maschinen mit einer 50% Steuer zu belegen. Diese Steuer wird
dem gewerblichen Betrieb voll erstattet.
4. Der Empfänger einer Schwarzarbeit braucht diese nicht zu bezahlen. Er geht straffrei aus, wenn es deswegen zu einer Anzeige kommt.
Dreijährige Gewährleistung kann auch für Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe eingeklagt werden.
5. Arbeitslose werden dem Arbeitsmarkt durch Weiterbildung entzogen. Schuldhaftes Versagen in der Weiterbildung soll sanktioniert werden.
6. Keine Schaffung eines zweiten oder dritten Arbeitsmarktes, sondern Förderung des Mittelstandes und des Handwerks.
Für die Einsendung hier in dieses eine Feld Namen, Email-Adresse und Ihre Äußerung frei formuliert eintragen und
einfach abschicken. Bitte die Nummer der Kurzfassung links auch mit angeben. Jede Eintragung wird beantwortet.
Zu 1: Anonym am 25.6.05
Zum aktuellen Zeitpunkt, also jetzt, kann die Schwarzarbeit nicht unterbunden werden. Andere "Baustellen" abzuändern sind viel viel wichtiger.
Wenn es zur Zeit die Schwarzarbeit nicht geben würde, dann würde tatsächlich noch weniger "rund" laufen. Wenn die Bedingungen so geschaffen
sind, dass sich eine Rentnerin einen Maler leisten kann, braucht sie keinen Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Menschen, die eine Arbeit haben,
verdienen z. T. so wenig, dass sie davon noch nicht einmal ihr ganz normales Leben finanzieren können. Schwarzarbeit würde ich als Thema
ziemlich weit hinten anstellen. - Das war eine Meinung zu Punkt 1.
Vorläufige Antwort eLeW: Genau, so ist es. Werden Baustellen wie Rentenangleichung an die Lebenshaltungskosten und Vollbeschäftigung erfolgreich abgeschlossen,
erledigt sich das Thema von selbst. Hier geht es aber bis dahin darum, die Verfolgung abzuschaffen, indem der Gelegenheit der Boden entzogen wird.
Zu 3. M.W. am ?:
Wer trägt die Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand? Sowohl bei der Erhebung als auch bei der Erstattung einer neuen Steuer entstehen
zusätzliche Kosten für den Verwaltungsaufwand beim Staat und bei den gewerblichen Betrieben. Es müssen nicht immer Steuern als Problemlösung
herangezogen werden.
Vorläufige Antwort eLeW: Die Gelegenheit, wenn schon Steuern, dann auch um zu steuern, ist hier ein Vater des Gedankens. (Aus Steuerhinterziehern werden
Steuerzahler ?!). (Steuerpolitik wird vom Staat als eines der Instrumente benutzt, um Gesellschaft zu steuern.) Ausserdem, die Baustelle
Staatsfinanzen braucht auch Bauarbeiter für diese. Und schließlich, wir haben doch schon 2 Mehrwertsteuersätze, bedeutet Nr. 3 ein Problem?