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Die
andere Partei |
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CDU/CSU wollen wegen des Nachtragshaushalts der Bundesregierung das Verfassungsgericht bemühen Ein Zeitungskommentar von heute: FRANKFURTER ALLGEMEINE: Es ist wünschenswert, klären zu lassen, was mit der Grundgesetzklausel der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gemeint ist. Denn die haben die Verfassungsväter zur Bedingung dafür gemacht, dass in Ausnahmefällen die Neuverschuldung die Summe der staatlichen Investitionen übersteigen darf. Der Sinn der Regel ist klar: Es darf nicht mehr Geld ausgegeben werden, als man einnimmt; nur Investitionen dürfen mit Schulden finanziert werden. Längst ist die Ausnahme zur Regel geworden - was nicht im Sinne der Verfassung ist."
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Das sagt (fragt) die eLeW: Die Absicht ist zwar böse gemeint, diesmal ergibt sich aber was Gutes: Die Erinnerung an den Sinn der Verfassung. Eichel soll Schulden machen. Diese müssen jedoch zu Investitionen führen, die soviel Nutzen bringen, dass beim Zurückzahlen der Schulden, was übrig bleibt. Eichel verstößt gegen die Verfassung, und bekommt das hoffentlich zu hören, weil er Kredite aufnimmt, nur um den Haushalt zu sanieren. Nun könnte Mensch meinen, bei der chronischen Unterfinanzierung der Konsumenten und deren normalerweise gesättigtem Bedarf an Konsumgütern aller Art, vom 700-W-Bohrhammer zu 25 Euro, über die Heimkino-Ton-Anlage zu 79 Euro bis zur Schlafzimmereinrichtung zu 287 Euro haben diese alles. Wozu Investitionen, wenn der Binnenmarkt nichts braucht. Ganz einfach: Erneuerbare Energien haben 6-stellige Arbeitsplatzzahlen, mehr davon. Bei der Bahn die Güter auf die Schiene, neue Güterzugtrassen, her damit. Mehr frei für die Konsumenten und der Dienstleistungsbereich blüht auf. |
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