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Die
andere Partei |
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden,
dass die Stasi-Unterlagenbehörde die zur Veröffentlichung vorbereiteten rund
1 000 Seiten aus dem MfS-Dossier über den CDU-Politiker weiter verschlossen
bleiben und auch Akten über andere Politiker und Prominente. FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: "Die Leipziger Richter haben die Offenlegung all dessen untersagt, was auf geheimdienstlichen Voyeurismus aufbaut. Abgehörtes bleibt einschließlich der darauf gründenden Analysen und Stellungnahmen unter Verschluss - eigentlich eine Selbstverständlichkeit, zu der sich die Gauck/Birthler-Behörde aber erst langsam durchgerungen hatte." |
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG: "Das Bundesverwaltungsgericht versiegelt die
Pressefreiheit auf grundrechtswidrige Weise. Es hat eine absurde
Unterscheidung getroffen, wem wie viel herausgegeben werden darf -
Wissenschaftlern mehr als Journalisten; letztere sollen fast nichts mehr
erfahren dürfen. Dahinter steckt die offenbar vom Gericht geteilte Ansicht
Kohls, dass Journalisten per se gefährlich seien. Verfassungsrechtlich ist
die Ungleichbehandlung von Wissenschaftlern und Journalisten unhaltbar, weil
die legitimen Interessen beider Berufsgruppen verfassungsrechtlich
garantiert sind." |
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