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Die andere Partei
  24. 6. 2004
Das Böse bleibt unentdeckt

Schriftzug eLeW ein Land eine Welt

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stasi-Unterlagenbehörde die zur Veröffentlichung vorbereiteten rund 1 000 Seiten aus dem MfS-Dossier über den CDU-Politiker weiter verschlossen bleiben und auch Akten über andere Politiker und Prominente.

Dazu 3 Kommentare aus der Zeitung heute
DIE WELT: "Was passiert, wenn ein demokratischer Rechtsstaat eine Diktatur aufarbeiten will, hat gestern das Bundesverwaltungsgericht gezeigt: Es bleibt das Böse unentdeckt, weil es das Gute so will."

FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: "Die Leipziger Richter haben die Offenlegung all dessen untersagt, was auf geheimdienstlichen Voyeurismus aufbaut. Abgehörtes bleibt einschließlich der darauf gründenden Analysen und Stellungnahmen unter Verschluss - eigentlich eine Selbstverständlichkeit, zu der sich die Gauck/Birthler-Behörde aber erst langsam durchgerungen hatte."

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG: "Das Bundesverwaltungsgericht versiegelt die Pressefreiheit auf grundrechtswidrige Weise. Es hat eine absurde Unterscheidung getroffen, wem wie viel herausgegeben werden darf - Wissenschaftlern mehr als Journalisten; letztere sollen fast nichts mehr erfahren dürfen. Dahinter steckt die offenbar vom Gericht geteilte Ansicht Kohls, dass Journalisten per se gefährlich seien. Verfassungsrechtlich ist die Ungleichbehandlung von Wissenschaftlern und Journalisten unhaltbar, weil die legitimen Interessen beider Berufsgruppen verfassungsrechtlich garantiert sind."

Das sagt (fragt) die eLeW:
Leipzig hat dem Menschenrecht auf Schutz der Person einen hohen Rang eingeräumt. Das Böse, sollte es eine strafbare Handlung sein, muss in einem öffentlichen gesetzlichen Verfahren nachgewiesen werden. (Artikel 11). Ein Recht auf Voyeurismus oder Infos aus dem Giftschrank gibt es nicht. Aber das Grundrecht der Pressefreiheit. In Leipzig wurde festgestellt, was wichtiger sei.

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