Der ehemalige
Polizeivizepräsident Frankfurts wurde nicht bestraft, sondern nur verwarnt.
Zwei Kommentare aus Zeitungen von heute
KIELER NACHRICHTEN: "Das Frankfurter Landgericht hat mit einem
schwierigen Spagat versucht, beide Aspekte dieses in der deutschen
Rechtsgeschichte beispiellosen Falls gleichrangig zu berücksichtigen. Der
Spagat ist gelungen. Das fatale Signal eines Freispruchs ist ausgeblieben.
Gleichzeitig hat die Strafkammer angesichts der besonders tragischen
Umstände alle Möglichkeiten zur Strafmilderung ausgeschöpft. Mehr ging
nicht."
SÄCHSISCHE ZEITUNG: "Das milde Urteil für Daschner ist zwar
nachvollziehbar. Aber ein schaler Beigeschmack bleibt. Der
Vize-Polizeipräsident handelte zweifellos in bester Absicht, aber das
rechtfertigt sein Verhalten noch lange nicht. Der Grundsatz 'Die Würde des
Menschen ist unantastbar' gilt eben nicht nur für gesetzestreue Bürger,
sondern auch für mutmaßliche Mörder und Angeklagte. Eine Ausnahme vom
Folterverbot - und ist sie noch so gut begründet - darf es nun mal nicht
geben. Um diesem Grundsatz Nachdruck zu verleihen, hätte das Urteil jedoch
deutlicher ausfallen müssen. So kommt es fast einem Freispruch für Wolfgang
Daschner gleich."
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Das sagt (fragt) die
eLeW:
(Entlehnt aus Christian Bommarius "Einerseits. Andererseits.", Berliner
Zeitung, 21.12.04,
hier)
Der Fall Daschner hat seither die juristische Diskussion von klarer
Ablehnung zur Anerkennung verlagert, dass man die Drohung mit körperlicher
Gewalt zur Rettung des Lebens eines Entführungsopfers nicht als verwerflich
einstufen kann. Hier hat die Richterin Bärbel Stock gestern den Stand von
vor zwei Jahren wiederhergestellt:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar". Die Menschenwürde, sagt sie, sei
"die Fundamentalnorm der Verfassung", vor der alle anderen Grundrechte -"
selbst der Schutz des Lebens" - zurückzustehen hätten.
Das ist der Teil des Urteils, der sich an die gesamte deutsche
Öffentlichkeit, an die Politik, die Justiz und die Medien wendet. Es ist
leider nicht rechtskräftig, denn Staat und Gesellschaft saßen nicht auf der
Anklagebank.
Der Teil des Urteils, der sich mit Daschner beschäftigt, reiht
Milderungsgrund an Milderungsgrund, bis zuletzt nicht mehr recht klar ist,
warum überhaupt Anklage erhoben wurde.
MÄRKISCHE ALLGEMEINE: "Das grundsätzliche Folterverbot muss Bestand haben,
und doch darf das Schwert des Gesetzes nicht mit voller Wucht auf jemanden
niedergehen, der versucht, das Leben eines Kindes zu retten." |
Die eLeW versteht sich
als Menschenrechtspartei, letztmalig hier:
11.12.04 Menschenrechte bedroht
Hier frei formuliert eintragen und anonym abschicken. Oder gleich zum
FAQ und dort eintragen und diskutieren
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