Gestern gab es die Tarifreform
im Öffentlichen Dienst. Das wird auch heute als Hauptthema in den Zeitungen
kommentiert.
Ein Lob von heute aus der THÜRINGER ALLGEMEINEN:
"Das Nachsitzen hat sich gelohnt. Entscheidend dürfte sein, dass der
verkrustete Bundes-Angestellten-Tarifvertrag, der mehr als 40 Jahre auf dem
Buckel hat, einen moderneren Zuschnitt erhält: Einstieg in die
leistungsbezogene Bezahlung, dafür wegfallende Zuschläge für Alter und
Familienstand. Flexiblere Arbeitszeiten. Keine Beförderung mehr nach
Altersstufen. Was der neue Tarifvertrag unter dem Strich kosten wird, ist
ungewiss. Sicher aber scheint, dass das, was jetzt in Potsdam beschlossen
worden ist, zum Muster dafür werden könnte, auch das Beamtenrecht gründlich
zu entrümpeln."
Probleme sieht die WESTFALENPOST von heute:
"Vor allem die Bezahlung nach Leistung könnte sich im Öffentlichen Dienst
als besonders problematisch herausstellen. Eine Herabstufung wegen
Minderleistung ist praktisch ausgeschlossen. Anpassungen von Gehalt und
Status sind nur nach oben vorgesehen. Es ist nicht allzu weltfremd, wenn man
annimmt, dass die Leistungsbewertung gerade in den höheren Rängen nicht
immer sachgerecht wird. Schon jetzt entscheidet häufig das Parteibuch
stärker über die Karriere als Kenntnisse und Arbeit. Da tun sich für
Seilschaften ganz neue Möglichkeiten auf." |
Das sagt (fragt) die
eLeW: Ehe auf das
Thema einzugehen ist, eine Vorbemerkung.
Gleichgültig, ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte, die eLeW vertritt die
Auffassung, dass Politik das von den Deutschen an erster Stelle für wichtig
Gehaltene erzielt: Sicherheit.
Ganz wichtig ist dabei die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Diese kann ein
Unternehmer nicht liefern, da er nie die Sicherheit des Umsatzes hat. In
ihrem Bemühen, die Investoren zu verwöhnen, hat Politik die Arbeitswelt,
sagen wir mal flexibilisiert, und die Sicherheit des Arbeitsplatzes, sagen
wir mal vermindert. Nur jetzt im öffentlichen Dienst nicht.
Besitzstandwahrung und Ablenkung von richtigen Reformen kam heraus. Unsere
Reformdiskussion steht hier im
Forum 1 und FAQ.
Unser Reformvorschlag gilt für Arbeiter, Angestellte und Beamte. Alle sollen
die Sicherheit haben, sich Kinder leisten zu können, auf ein Häuschen oder
was auch immer zu sparen, oder die Kinder studieren zu lassen. Das bedeutet
vor allem, über ein sicheres Einkommen zu verfügen. Wie aber oben erwähnt,
kann gerade der Arbeitgeber nicht dafür haftbar gemacht werden. Die
Flexibilisierung kann nur darin bestehen, Leute, die faul sind (wie manche
von den Beamten annehmen), unfähig sind oder Schaden verursachen mit
Herabstufung wegen Minderleistung zu belangen. Die Sicherheit des
Arbeitsplatzes sollte aber überall so sein wie bei den Öffentlichen. |
Ihre Stellungnahme ist willkommen in den Foren: Hier im
Forum 1 und FAQ eintragen und diskutieren
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