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Die andere Partei
  2. 9. 2004
Caroline-Urteil gegen Pressefreiheit

Schriftzug eLeW ein Land eine Welt
     

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab der Beschwerde von Prinzessin Caroline wegen veröffentlichter Fotos statt. Im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung stellte er den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Personen des Zeitgeschehen über die Pressefreiheit. Die Bundesregierung entschied, nicht gegen das Presserechts-Urteil vorzugehen

Vier Zeitungskommentare von heute

ESSLINGER ZEITUNG : "Damit haben die Berliner Politiker der Pressefreiheit einen Schlag versetzt. Die Begründung der Bundesjustizministerin, die Entscheidung der europäischen Richter habe keine bindende Wirkung für deutsche Gerichte, scheint da zunächst beruhigend. Doch ist sie nicht nachvollziehbar und kommt einer Konterkarierung gleich. Schließlich sind die Straßburger Entscheidungen völkerrechtlich verpflichtend und müssen über kurz oder lang auch in Deutschland angewandt werden. Das Kabinett hätte also im Namen der Pressefreiheit, einer Grundsäule unseres demokratischen Rechtsstaates, Einspruch einlegen müssen."
NORDSEE-ZEITUNG: "Schon aus der Verantwortung heraus, die Rechtsauffassung der Karlsruher Richter und damit auch das deutsche Verfassungsorgan selbst zu stützen, hätte das Kabinett handeln müssen. Allerdings hatten der Kanzler und seine Minister daran aus persönlichen Gründen kein Interesse: Sie entschieden in eigener Sache. Die Prominenten aus Politik, Wirtschaft, Kunst, Sport und Gesellschaft haben alle ein gemeinsames Bedürfnis: Sie möchten die Berichterstattung über ihre Person steuern.
 

FRANKFURTER RUNDSCHAU: "Richtig ist:
Der Paparazzi-Journalismus, der auch vor der Intimsphäre keine Achtung kennt, ist nicht hinzunehmen. Auch Prominente haben Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Richtig ist aber auch: Dieser Schutz war und ist in Deutschland ausreichend verbrieft. Die deutschen Verfassungsrichter haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass das Eindringen in die Intimsphäre tabu ist. Es stimmt ja, dass gerade jene, die jetzt am lautesten 'Zensur' schreien, sich um diese Regeln am wenigsten geschert haben. Aber aus der Tatsache, dass Gesetze auch verletzt werden, zusätzliche Einschränkungen der Pressefreiheit abzuleiten, das ist, als wollte man die Messer verbieten, weil es Mörder gibt. Darauf läuft, in abgeschwächter Form, hinaus, was der Menschenrechtsgerichtshof getan hat."
WETZLARER NEUE ZEITUNG: "Die 'Aufpasser'-Funktion der Medien zur Wahrung demokratischer Strukturen und zur Einhaltung von Recht und Ordnung ist nicht in Gefahr. Hier werden höchstrichterlich die Schlüssellöcher für Fotografen verkleinert und der Zaun um die Privatund Intimsphäre von Prominenten erhöht. Es werden also allenfalls ein paar Fotos zu entbehren sein, die ohnehin für einige schon immer entbehrlich gewesen sind."

Das sagt (fragt) die eLeW:
Die Straßburger Entscheidung muss in Deutschland angewandt werden. Die Bundesregierung muss deshalb im Namen der Pressefreiheit Einspruch einlegen. Es muss um den Erhalt deutschen Rechts gehen, nicht um das Schlüssellöcher verkleinern.

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