Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg gab der Beschwerde von Prinzessin Caroline wegen
veröffentlichter Fotos statt. Im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung
stellte er den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Personen des
Zeitgeschehen über die Pressefreiheit. Die Bundesregierung entschied, nicht
gegen das Presserechts-Urteil vorzugehen
Vier Zeitungskommentare von heute
ESSLINGER ZEITUNG : "Damit haben die Berliner Politiker der Pressefreiheit
einen Schlag versetzt. Die Begründung der Bundesjustizministerin, die
Entscheidung der europäischen Richter habe keine bindende Wirkung für
deutsche Gerichte, scheint da zunächst beruhigend. Doch ist sie nicht
nachvollziehbar und kommt einer Konterkarierung gleich. Schließlich sind die
Straßburger Entscheidungen völkerrechtlich verpflichtend und müssen über
kurz oder lang auch in Deutschland angewandt werden. Das Kabinett hätte
also im Namen der Pressefreiheit, einer Grundsäule unseres demokratischen
Rechtsstaates, Einspruch einlegen müssen."
NORDSEE-ZEITUNG: "Schon aus der Verantwortung heraus, die Rechtsauffassung
der Karlsruher Richter und damit auch das deutsche Verfassungsorgan selbst
zu stützen, hätte das Kabinett handeln müssen. Allerdings hatten der
Kanzler und seine Minister daran aus persönlichen Gründen kein Interesse:
Sie entschieden in eigener Sache. Die Prominenten aus Politik, Wirtschaft,
Kunst, Sport und Gesellschaft haben alle ein gemeinsames Bedürfnis: Sie
möchten die Berichterstattung über ihre Person steuern.
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FRANKFURTER RUNDSCHAU: "Richtig ist:
Der Paparazzi-Journalismus, der auch vor der Intimsphäre keine Achtung
kennt, ist nicht hinzunehmen. Auch Prominente haben Anspruch auf den Schutz
ihrer Privatsphäre. Richtig ist aber auch: Dieser Schutz war und ist in
Deutschland ausreichend verbrieft. Die deutschen Verfassungsrichter haben
nie einen Zweifel daran gelassen, dass das Eindringen in die Intimsphäre
tabu ist. Es stimmt ja, dass gerade jene, die jetzt am lautesten 'Zensur'
schreien, sich um diese Regeln am wenigsten geschert haben. Aber aus der
Tatsache, dass Gesetze auch verletzt werden, zusätzliche Einschränkungen der
Pressefreiheit abzuleiten, das ist, als wollte man die Messer verbieten,
weil es Mörder gibt. Darauf läuft, in abgeschwächter Form, hinaus, was der
Menschenrechtsgerichtshof getan hat."
WETZLARER NEUE ZEITUNG: "Die 'Aufpasser'-Funktion der Medien zur Wahrung
demokratischer Strukturen und zur Einhaltung von Recht und Ordnung ist nicht
in Gefahr. Hier werden höchstrichterlich die Schlüssellöcher für Fotografen
verkleinert und der Zaun um die Privatund Intimsphäre von Prominenten
erhöht. Es werden also allenfalls ein paar Fotos zu entbehren sein, die
ohnehin für einige schon immer entbehrlich gewesen sind."
Das sagt (fragt) die eLeW:
Die Straßburger Entscheidung muss in Deutschland angewandt werden. Die
Bundesregierung muss deshalb im Namen der Pressefreiheit Einspruch einlegen. Es muss
um den Erhalt deutschen Rechts gehen, nicht um das Schlüssellöcher verkleinern. |
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